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Nutzungsbedingungen

WeAreGroup GmbH

Unsere Nutzungsbedingungen (auch als Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet) für Kunden regelt die Art und Weise, wie unsere Kunden WeAreGroup-Services nutzen. Bei Fragen erreichen Sie unser Team unter: office@wearegroup.de

Allgemeine Regelungen

  • Vertragspartner sind die WeAreGroup GmbH (im Folgenden „WeAreGroup“ genannt) und der Kunde. WeAreGroup erbringt Dienstleistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Nutzungsbedingungen.
  • WeAreGroup ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen (dreißig) nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist WeAreGroup berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
  • Das Angebot der WeAreGroup richtet sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Kunden). Ein Tarifabschluss mit Verbraucher/Endkunden, sprich Privatpersonen i.S.d. § 13 BGB. ist nicht möglich. Die WeAreGroup geht ausschließlich geschäftliche Beziehungen mit Unternehmen, sogenanntes B2B-Geschäft, ein.
  • Art und Umfang der auszuführenden Leistungen sowie die Vergütung für WeAreGroup werden außschließlich durch den gewählten Tarif mit den darin enthaltenen Leistungen, dessen Skalierungsstufe und der Laufzeit bestimmt.
  • Alle Tarife und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen der WeAreGrouo sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeiteten Angebote hält sich die WeAreGroup entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.
  • Der Kunde hat der WeAreGroup alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung führen, die vom Kunden zu im Rahmen des gewählten Tarifs zu berücksichtigen sind.
  • Der Kunde setzt die WeAreGroup darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des gewählten Tarifs und der definierten Aufgaben von Bedeutung sein können.
  • Werktage im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und weiterer Feiertage die durch das Bundesland Hessen bestimmt sind.
  • Die Mitarbeitenden der WeAreGroup sind entsprechend des Kommunikationskanals im gewählten Tarif für Kunden ausschließlich zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr an Werktagen erreichbar.
  • Ein Anspruch des Kunden an die WeAreGroup auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht.

Tarifauswahl zur Leistungserbringung

  • Der Kunde verpflichtet sich zur Auswahl eines Tarifs der WeAreGroup. Wählbare Tarife und die jeweilgs gültigen Preise können der Seite Preisgestaltung entnommen werden. Die WeAreGroup ist zur Leistungserbringung gemäß des gewählten Tarifs verpflichtet.
  • Einen gewählten Tarif kann der Kunde bis zur kalendarischen Hälfte des letzten Monats der Vertragsperiode für die nächste Vertragsperiode wechseln. Die Vertragsperiode definiert die Laufzeit. Wählbare Tariflaufzeiten sind 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate oder 12 Monate.
  • Tarife verlängern sich automatisch um die gewählte Tariflaufzeit sollte keine Änderung bzw. Kündigung eingehen. Näheres Regelt der Abschnitt "Vertragsdauer und Kündigung".
  • Jede Tarifauswahl und Tarifänderung bedarf der Schriftform und kann elektronisch oder per Brief an die Anschrift des Auftragnehmers zugestellt werden.

Leistungerbringung

  • Im Rahmen des gewählten Tarifs erbringt die WeAreGroup nach den Anweisungen des Kunden sowie in Abstimmung mit diesem beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“). Die Beratungsleistungen werden im Leistungsprofil des jeweils gewählten Tarif erbracht und umfassen je nach Tarif Beratung und Softwareentwicklung („Programmierung“) ohne Erfolgsschuld. Die Parteien wollen bewusst keine werkvertragliche Bindung eingehen und damit einen Leistungserfolg vereinbaren. Vielmehr soll ausdrücklich nur eine Beratungsleistungen nach bestem Wissen erbracht werden.
  • Die WeAreGroup stellt zur Erfassung von zu tätigenden Beratungsleistungen ein elektronisches Portal bereit, in welchem die auszuführenden Beratungsleistungen des Kunden vom WeAreGroup verwaltet werden. Die einzelnen durchzuführenden Beratungsleistungen werden als Aufgaben bezeichnet. Die Anzahl der einstellbaren Aufgaben ist unbegrenzt. Der Kunde erhält elektronischen Zugang zum Portal. Die Anzahl der Zugänge für Mitarbeitenden (Voraussetzung ist die selbe Domain, z.B. @kunden.de) des Auftragnehmers ist nicht begrenzt.
  • Aufgaben werden im Rahmen der gewählten Vertragsdauer bearbeitet, eine darüberhinaus gehende bestehende Erfüllungspflicht besteht nicht. Der Kunde verpflichtet sich zudem die Bedingungen zur akzeptablen Nutzung (AUP) gelesen zu haben zu respektieren.
  • Zur Einstellung von Aufgaben im Portal und Besprechung von Aufgaben stellt WeAreGrouo dem Kunden einen deutschsprachigen Projektleiter (m/w/d) als persönlichen Ansprechpartner (m/w/d) zur Verfügung.
  • Die Anzahl der Projekte zu welchen der Kunde Aufgaben einstellen kann richtet sich nachdem jeweils gewählten Tarif. Als Projekt gilt ein eigenständiges Quellcode-Repository bzw. sollte kein Quellcode-Repository vorliegen gilt folgendes als Projekt: Ein Projekt bezeichnet ein zielgerichtetes, einmaliges Vorhaben, das aus einem Satz von abgestimmten, gesteuerten Tätigkeiten besteht und durchgeführt werden kann, um unter Berücksichtigung von Vorgaben wie etwa Zeit, Ressourcen und Qualität ein Ziel zu erreichen.
  • Jede eingestellte Aufgabe wird in der jeweiligen Projekt-Warteschlange („Warteliste“) aufgenommen. Maßgeblich für die Bearbeitung ist allerdings die Warteschlange über alle Projekte. Eingestellte Aufgaben werden gemäß der vom Kunden bestimmten Priorität nacheinander bearbeitet.
  • Eine zeitgleiche Bearbeitung von mehreren Aufgaben ist nur mit einer so genannten Skalierungsoption möglich. Jede Skalierungsoption stellt die zeitgleiche Bearbeitung einer weiteren Aufgabe dar. Skalierungsoptionen kann der Kunde gemäß dem gewählten Tarif zur kalendarischen Hälfte des letzten Monats der Vertragsperiode für die nächste Vertragsperiode wechseln. Minimal kann die Skalierungsoption auf 1 („eins“) gesetzt werden, die maximal mögliche Skalierungsoption regelt die jeweilige Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs.
  • WeAreGroup erfüllt die Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die durchschnittliche zu erwartende Bearbeitungszeit der Aufgaben ist der jeweiligen Tarifbeschreibung zu entnehmen. Zeitliche Vorgaben, insbesondere Reaktions- & Bearbeitungszeiten, können aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben nicht verbindlich angegeben werden. WeAreGroup wird aber die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Zeitvorgaben über die Bearbeitung von Aufgaben möglichst einzuhalten.
  • WeAreGroup ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
  • WeAreGroup ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei, wobei die Leistungen in der Regel in den Geschäftsräumen der WeAreGroup erbracht werden. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Kunde verplfichtet dies 4 Wochen (vier) vorher anzuzeigen. Bei einer Tätigkeiten die Einsatz außerhalb der Geschäftsräume der WeAreGroup erfordert, sind die zusätzlichen anfallenden Kosten (z.B. Reisekosten, Zuschläge, Vergütungskosten und ähnliches) vom Kunden, zusätzlich zum gewählten Tarif mit einer Bearbeitungspauschale (gemessen an den Extrakosten) von 10% zu übernehmen und werden gesondert abgerechnet.
  • Die WeAreGroup ist in der Einteilung der Arbeitszeit frei. Sie hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Auftraggebers abzustimmen.
  • Die WeAreGroup darf jederzeit ohne Zustimmung durch den Kunden für die Erbringung der Beratungsleistungen Dritte als Subunternehmer einschalten. Davon ausgenommen ist die Projektleitung.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde hat die Erfüllung der Leistung der WeAreGroup durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere der WeAreGroup die zur Durchführung erforderlichen Informationen, Daten, Lizensen, Zugänge und ähnliches zur Verfügung stellen und für eine umfangreichen Aufgabenbeschreibung sorge tragen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
  • Der Kunde und die WeAreGroup benennen im elektronischen oder schriftlich per Post beidseitig einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Die Projektleiter sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Über alle Änderungen hinsichtlich der Projektleitung sind beide Parteien wechselseitig zur sofortigen Information an die jeweils andere Projektleitung verpflichtet.
  • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die WeAreGroup aus diesem Grunde die Aufgabe oder je nach gewählter Skalierungsoption die Aufgaben ganz oder teilweise nicht innerhalb der durchschnittlichen Bearbeitungszeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

Vergütung, Aufwendungsersatz

  • Die Vergütung bemisst sich nachdem jeweils durch den Kunden gewählten Tarif. Alle Preisangaben sind netto und werden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Eine aktuelle Preisliste kann der Tarifübersicht auf der Seite Preisgelstaung entnommen werden.
  • Eine durch den Kunden gewählte Skalierungsoptionen multiplizieren die Vergütung aus Absatz 1. Je Skalierungsoption größer 1 („eins“) wird ein Rabatt in Höhe von 2,5% gewährt.
  • Eine längere Vertragsperiode ermöglicht weitere Rabatte und sind in Abschnitt "Vertragsdauer und Kündigung" unter Absatz 1 zu entnehmen.
  • Die WeAreGroup ist zu monatlicher Rechnungslegung entsprechend des gewählten Tarifs und der Saklierungsoption verpflichtet. Der Kunde zur Bezahlung der Rechnung.
  • Bei der Bezahlung auf Rechnung ist der Kunde innerhalb von 14 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung verpflichtet.
  • Bei der Bezahlung mit Kreditkarte, ermächtigt der Kunde die WeAreGroup, seine Kreditkarte oder sein Bankkonto mit allen Gebühren zu belasten, die während der Tariflaufzeit anfallen. Der Kunde ermächtigt die WeAreGroup außerdem, einen Dritten mit der Verarbeitung von Zahlungen zu beauftragen, und stimmen der Offenlegung seiner Zahlungsdaten gegenüber dem betreffenden Dritten zu.
  • Als Kunde müssen Sie ihre Kontaktdaten, Abrechnungsdaten und Kreditkartendaten (sofern zutreffend) laufend auf dem aktuellen Stand halten. Änderungen können auf der Abrechnungsseite elektronisch oder in Rücksprache mit dem Projektmanager vorgenommen werden.
  • Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden gengeüber der WeAreGroup sind nicht annullierbar, und entrichtete Beträge sind generell nicht erstattungsfähig, es sei denn, der vorliegende Vertrag enthält andere Bestimmungen.
  • Bei Verlängerung des Abonnements kann WeAreGroup Gebühren auf die jeweils aktuellen Listenpreis anheben, welcher in der Preisübersicht dargelegt ist. Falls der Kunde von einer Gebührenerhöhung betroffen ist, wird dieser mindestens dreißig (30) Tage vor dem Tag der Verlängerung darüber informieren und die Erhöhung gilt ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums. Falls der Kunde dieser Gebührenerhöhung nicht zustimmt, kann jede der Parteien das Abonnement zum Ende der jeweils aktuellen Tariflaufzeit kündigen, wobei die jeweils andere Partei darüber wie im Abschnitt „Vertragsdauer und Kündigung“ geregelt zu informieren ist.

Vertragsdauer und Kündigung

  • Der Tarif beginnt mit der Unterzeichnung des Angebots bzw. mit elektronischer Buchung auf der Webseite der WeAreGroup und verlängert sich jeweils um die gewählte Vertragsperiode ("Vertragsdauer"), sofern dieser nicht gemäß Absatz 2 dieses Abschnitts gekündigt wird. Es sind nachfolgende Vertragsperioden möglichen: 1 Monat (0% Rabatt), 3 Monate (5% Rabatt), 6 Monate (10% rabatt), 12 Monate (15% Rabatt)
  • Der Vertrag kann jeweils zur kalendarischen Hälfte des letzten Monats der jeweiligen Vertragsperiode ohne Angabe von Gründen für den Schluss der Vertragsperiode gekündigt werden.
  • Sie dürfen Ihr Abonnement frühzeitig kündigen. Wir erstatten Ihnen in diesem Fall jedoch keine vorausbezahlten Gebühren oder ungenutzten Abonnementgebühren und Sie entrichten unverzüglich alle nicht bezahlten und bis zum Ende der Abonnementlaufzeit fälligen Gebühren.
  • Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Jede Kündigung bedarf der Schriftform und kann elektronisch im Portal oder per Brief an die Anschrift des Kunden zugestellt werden.
  • Bei Kündigung wird der Zugang zu Systemen zum ersten Kalendertag nach Ende der Vertragsperiode deaktiviert und nach einer Karenzzeit von 30 Kalendertagen werden alle Projektinformationen des Kunden, die nicht für die weitere Finanzbuchhaltung erforderlich sind, gelöscht.

Rechteeinräumung

  • "Arbeitsergebnisse" sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe.
  • Die WeAreGroup räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, räumt die WeAreGroup dem Kunden dieses ebenfalls im Zeitpunkt von dessen Entstehung ein.

Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der WeAreGroup der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  • Eine weitergehende Haftung der WeAreGroup besteht nicht.
  • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der WeAreGroup.

Vertraulichkeit

  • "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für die WeAreGroup - sämtliche Arbeitsergebnisse.
  • Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
  • Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Kunden und der WeAreGroup bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  • Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitenden, Beratern sowie externen Mitarbeitenden Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

Datenschutz und Datensicherheit

  • Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten nur unter Einhaltung der Vorschriften zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO) nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erheben, verarbeiten oder nutzen.
  • Die WeAreGroup ist zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Sie hat zudem die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DS-GVO) sicherzustellen. Insbesondere hat sie die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreift sie die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht seinem Zugriff unterliegenden Systemen hat er seinen Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen.

Sonstiges

  • Die WeAreGroup behält sich vor Ansprüchen gegen den Kunden auf Dritte zu übertragen.
  • Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus diesem Vertrag zulässig.
  • Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.
  • Andere als diese Nutzungsbedingungen finden keine Anwendung.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  • Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
  • Erfüllungsort ist Gießen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gießen, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

Stand: 10.05.2022
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